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Laut Wikipedia hat ein Vogelschutzgebiet keine besondere Schutzwirkung. Dass man das Urmitzer Werth nicht betreten darf, liegt daran, dass dieses gleichzeitig auch Naturschutzgebiet ist. (Man lernt nie aus! Ich dachte dass Werth sei `lediglich` Vogelschutzgebiet.)Damit wird die Frage, diese Bezeichnung (und die anderen) für Konsequenzen hat noch spannender. Heißt dass jetzt lediglich, dass man sich dort angemessen verhalten soll? (Was immer angemessenes Verhalten sein mag).GrußAndi P
Ich denke es geht nicht nur um ausgewiesen Schutzgebiete, sondern um Artenschutz. Liegt ein Cache in der Nähe eines Brutplatzes einer geschützten Art so gibt es Ärger.
Ich denke es geht nicht nur um ausgewiesen Schutzgebiete, sondern um Artenschutz. Liegt ein Cache in der Nähe eines Brutplatzes einer geschützten Art so gibt es Ärger.Nicht jede Höhle in welcher Fledermäuse überwintern ist ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet. Da die Fledermaus aber unter Artenschutz steht ist sie in ihrem Winterschlaf nicht zu stören. Das dürfte auch für die Brut von Wanderfalke und Uhu gelten. Im Klettergebiet Ettringen werden temporär bestimmte Sektoren nach Absprache mit Vogelschützern gesperrt. Wenn klar ist wo der Uhu brütet, bleibt dieser Sektor gesperrt und andere Sektoren werden wieder geöffnet.
... Also muss das, was für die Fledermäuse gilt, auch sinngenmäss für andere seltene Tierarten gelten.GrußAndi P
Danke für die Karte.a) Wäre es nicht sinnvoll, dass die Reviewer diese berücksichtigten?b) Aktiviert man in der Karte noch Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, dann bleibt oberhalb einer Linie Mayen-Mendig nichts übrigc) Was heißt, Du hast bereits entsprechend reagiert? Der Cachebrett-Cache (mit dem ich Dich assoziiere) liegt, wenn ich die Karte richtig lese, (immer noch) in einem Vogelschutzgebiet.Viele Grüßesly